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Sonntag, Februar 20, 2011

Doctores - von guten und schlechten, von falschen und echten

Eigentlich gibt es ja nun wirklich wichtigeres als die Diskussion über eine Doktorarbeit eines Regierungsmitglieds, die für seine Arbeit keinerlei Bedeutung hat. Warum also "fängt der auch noch damit an"?

Weil der "Fall Guttenberg" ein aktuelles Beispiel für viele aktuell relevante Themen ist. Er lässt sich unter diversen Gesichtspunkten diskutieren, rechtlich, politisch, gesellschaftlich, wissenschaftlich. Die Übergänge sind fließend.

Kurz zur Einleitung: Karl Theodor zu Guttenberg, der aktuelle Verteidigungsminister hat in seiner Zeit als Abgeordneter 2006 seine juristische Dissertation eingereicht. Sie wurde von der Universität Bayreuth mit der Bestnote "summa cum laude" ausgezeichnet, 2009 veröffentlicht und 2011 vom Bremer Professor für öffentliches Recht Andreas Fischer-Lescano in der Kritischen Justiz rezensiert. Abgesehen von der ohnehin vernichtenden Kritik stellte Herr Fischer-Lescano fest, dass Herr zu Guttenberg einige Teile seiner Arbeit von anderen Autoren abgeschrieben hat, ohne sie als Zitate auszuweisen, damit also ein Plagiat verfasst hat.
Im Zuge der Diskussion wurde die (formell der Universität Bayreuth) unterstehende Überprüfung "crowdgesourct", im "Guttenplag-Wiki" wurden verdächtige Stellen gesammelt. Mittlerweile wurden auf 268 der über 400 Seiten Plagiate gefunden.* Wichtige Stellen wie die Einleitung und Zwischenfazits wurden aus Zeitungen, aber auch im Netz verfügbaren Anfängerhausarbeiten sowie vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags geklaut.
Nach einigen (unglücklichen) Dementis hat Herr zu Guttenberg sich jetzt für seinen "Blödsinn" entschuldigt und will auf den Doktortitel verzichten.
Für weitere (auch seriöse) Information verweise ich auf das Nachrichtenmedium eurer Wahl.

  1. Juristische Aspekte
    Nun ist das hier zumindest auch ein juristisches Blog, daher sollte ich wohl ein paar Punkte dazu schreiben. Jedoch macht der juristische Aspekt nur einen kleinen Teil des Problems aus.
    Strafrechtlich scheint Herr zu Guttenberg nichts zu befürchten zu haben. Da ihm der Titel formal korrekt verliehen wurde, fällt der Missbrauch von Titeln nach § 132 a StGB weg. Auch eine falsche Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB) fällt weg, da die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät in Bayreuth in § 8 Nr. 6 nur eine "Ehrenwörtliche Erklärung" gefordert wird. Seit RGZ 117,121 (Edelmannfall) ist aber anerkannt, dass das Ehrenwort (selbst) eines nichtjüdischen Adeligen rechtlich unverbindlich ist.
    Urheberrechtlich kann ich mangels Qualifikation derzeit nichts schreiben, werde allerdings ggf. einen passenden Text dazu hier reinkopieren.
    Promotionsrechtlich ist die Sache recht einfach: § 16 III der Promotionsordnung besagt, dass Fehler bei der Promotion, die keine Täuschung sind, mit Abschluss der Püfung geheilt.
    § 16 II sagt, dass die Promotionskommission eine Doktorarbeit nachträglich für nicht bestanden erklären kann, wenn eine Täuschung vorliegt.
    Eigentlich dürfte bei der Situation die Entscheidung klar sein. Ich bin aber nicht die Promotionskomission.;)

  2. Wissenschaftliche Aspekte
    Jura wird ohnehin schon von einigen nicht als echte Wissenschaft anerkannt. Die Hauptarbeit besteht darin, das umzuformulieren, was andere vor einem gesagt haben, um dann am Ende eine "vermittelnde Ansicht" zu vertreten. Da ist mitunter auch was dran. Hinzu kommt, dass die Juristerei in letzter Zeit von einigen Skandalen erschüttert wurde. Professoren, die in ihren Lehrbüchern abschreiben oder für einige Tausend Euro ihren Namen als Doktorvater hergeben, damit unqualifizierte aber vermögende Leute doch noch einen Titel bekommen.
    Andererseits wird dem Studenten schon im ersten Semester eingetrichtert, dass ALLES, aber auch wirklich ALLES was nicht aus eigener Feder stammt korrekt belegt werden muss. Es wird auch deutlich auf die Konsequenzen hingewiesen, die von der Bewertung mit 0 Punkten bis zur Exmatrikulation reichen können.
    Wenn sich nun aber ein renommierter Professor dafür hergibt, einer wohl nur mittelmäßigen und zudem dreist kopierten Arbeit die Bestnote zu verleihen, dann ist das schlimm genug. Wenn jetzt aber irgendetwas anderes herauskommt als die Aberkennung des Titels, hat der Dr. iur. vollends seinen Wert verloren.
    Man kann den "normalen" Doktoranden nicht vermitteln, warum sie sich anstrengen sollten. Und man kann auch eine mit der Bestnote bewertete Doktorarbeit nicht mehr ungeprüft in seiner wissenschaftlichen Arbeiten übernehmen.
    Und dabei spielt es keine Rolle, ob der Doktor jemals "gebraucht" werden sollte oder nicht.

  3. Politische Aspekte
    Natürlich ist das "Guttengate" auch eine politische Affäre, die auch vom politischen Gegner instrumentalisiert wird. Die Gegner wären ja auch dumm, würden sie diese Chance vergeben. Nur: Es ist mehr als das. Guttenberg trat auf als Inbegriff der Glaubwürdigkeit. Sein Motto ist "Verantwortung verpflichtet". Der Politiker zu Guttenberg, sein Status als "Lichtgestalt", "Politiker des neuen Typs" besteht aus der Erkenntnis, dass er es doch einfach nicht nötig hat. Er hat ein Schloss, er hat Geld, er hat Titel - da muss er nicht das Volk verarschen, um an Schloss, Geld und Titel zu kommen. Daher macht er Politik nur, um den Menschen zu dienen.
    Seine Geschichte unterscheidet diesen Doktorfall auch von den anderen Fällen promovierter Politiker. "Doktor" Schürholt wollte mit seinem Titel die Wahl zum Landauer Oberbürgermeister gewinnen. "Doktor" Schröder/Köhler war als ledige, unverheiratete kinderlose Politikerin auch nicht offensichtlich als Familienministerin qualifiziert. Auch wenn Hochzeit und Schwangerschaft wohl wirksamer waren als der Doktortitel.
    Herr zu Guttenberg jedoch war eigentlich schon wer. Er hätte den Dr. wirklich nicht gebraucht.

    Weiteres zum Thema:
    Mazbln über Königssehnsucht, Kavaliersdelikte und das Eintreten der Bundesregierung für das Uhrheberrecht.
    Das Verfassungsblog über den Palin-Effekt. Jeder Angriff "von denen da oben" macht Herrn Guttenberg bei "uns hier unten" nur beliebter.
    Die Süddeutsche über die Folgen für Seehofer und die bayerischen Bundeswehrstandorte
















*Aufgrund der offenen Struktur eines Wikis kann die Zahl nach einer Überprüfung nochmals deutlich weniger werden. Das ändert aber am Vorwurf nichts. Schon ab mehr als einer nicht zitierten Quelle drohen normalerweise Konsequenzen.

Sonntag, November 21, 2010

Ökonomische Analyse des Rechts

In der Legal Tribune Online findet sich ein Interview zum Thema "Ökonomische Analyse des Rechts" mit Dr. Emanuel V. Towfigh vom Max-Planck-Institut für Gemeinschaftsgüter.

Worum gehts?

Die Ökonomische Analyse des Rechts (ÖAR) ist eine bisher in Deutschland noch recht wenig verbreitete Methodik, rechtliche Wirkungsmechanismen zu untersuchen. Ausgehend von Erkenntnissen der Ökonomie, aber auch der Rechtssozioligie und der Psychologie wird beispielsweise untersucht, wie rechtliche Institutionen tatsächlich auf das (Wirtschaftsleben) wirken, sowie wie man das Rechtsgefüge "verbessern", also effizienter gestalten kann.

So kann man sich mit der Theorie der Verfügungsrechte befassen. Dabei geht man davon aus, dass wirtschaftliche Ressourcen (z.B. Wasser, Kohle, aber auch Weideflächen oder Jagdgebiete) begrenzt sind und spielt verschiedene Möglichkeiten der Nutzungsberechtigung durch. So kann die Weidefläche der Allgemeinheit gehören, oder nur der umliegende Gemeinde. Es kann auch Verfügungsbeschränkungen geben, wenn etwa die Bewohner nur eine beschränkte Anzahl Vieh auf die Weide schicken dürfen.
Oder es entwickelt sich Eigentum an der Weide, so dass ein Einzelner die Weide in gewissem Maße oder nach Belieben alleine nutzen und andere davon ausschließen kann (vgl. § 903 BGB).

Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Transaktionskostentheorie. Hierbei geht man im Gegensatz zur klassischen Ökonomie davon aus, dass der Markt nicht perfekt und kostenlos funktioniert, sondern jede Transaktion Kosten verursacht (z.B. um sich zu informieren, zu verhandeln, um dann Verträge aufzusetzen, deren Einhaltung zu überwachen und schlussendlich auch gegebenenfalls zwangsweise durchzusetzen). Hierbei kann man die Effizienz der staatlichen Mechanismen (wie z.B. Anwalts-/Notariats- oder Gerichtskosten) bzw die unterschiedliche Gestaltung von Verträgen untersuchen.

Die Prinzipal-Agenten-Theorie wird schließlich vor allem im Unternehmensrecht relevant. Hierbei befasst man sich mit den Problemen, die eine Stellvertretung auslöst. So beauftragt der Prinzipal (zum Beispiel eine Aktiengesellschaft) als Eigentümer einen Agenten (den Vorstand) damit, das Unternehmen zu leiten. Da sich die Ziele der Beteiligten (z.B. langfristiges Wohlergehen gegen kurzfristige Gewinnsteigerungen) sowie das Informationslevel der Beteiligten unterscheidet, muss man sichergehen, dass der Agent die Ziele seines Prinzipals verfolgt und nicht etwa eigene. In diesem Zusammenhang stehen dann zahlreiche Informations- und Kontrollrechte - z.B. des Aufsichtsrats (§ 111 AktG) oder der Hauptversammlung (§ 119 AktG) aber auch das Verbot der Selbstkontraktion des Vertreters nach § 181 BGB.

Was bringts?

Fürs Examen direkt erstmal nicht viel. Man kann mit dem erworbenen Wissen keine Fälle lösen. Daher sind Vorlesungen zur ÖAR oder der (Neuen) Institutionenökonomik bisher selten in den juristischen Lehrplänen zu finden; wenn dann meist nur als Wahlpflichtvorlesungen in einem wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt.

Wer jedoch etwas über den Tellerrand blicken will, sich für die Hintergründe rechtlicher Institutionen interessiert; wer wissen will, warum sie genau so und nicht anders gestaltet sind, wer wissen will, wie die gleichen Probleme in anderen Ländern angegangen werden, dem sei dieser Themenkomplex ans Herz gelegt.

Samstag, November 06, 2010

Praktika - ein zweiter Bericht

So, nachdem Teil eins des Praktikumsberichts schon ein bisschen älter ist und auch das zweite Praktikum mittlerweile vorbei, hier noch ein kleiner Nachtrag zum Praktikum bei CMS Hasche Sigle in Berlin:


Bei der Arbeit


  1. Die Kollegen

    Zu meinen Kollegen kann ich leider nicht allzu viel sagen. Wem ich begegnet bin, war mir gegenüber aufgeschlossen und freundlich. Das gilt explizit sowohl für die Juristen, als auch für die nichtjuristischen Mitarbeiter (im Sekretariat, Empfang, der Bibliothek). Reibereien zwischen den einzelnen Gruppen, wie ich sie in meinem vorherigen Praktikum erlebt habe, gab es entweder nicht, oder sie wurden nicht an den Praktikanten ausgelassen. Dennoch kam ich über ein „hallo“ bei den meisten Leuten nicht hinaus. Ich wurde zwar von meinem „Mentor“ ermuntert, mich ruhig mal auf den anderen Stockwerken umzusehen wenn mir mal langweilig sein sollte. Doch das wurde es nicht, da ich mit „meinem“ Fall eigentlich immer genug zu tun hatte.

    Der Umgangston war sehr freundlich. Unter den Referendaren und den Associates hat man sich geduzt, im Umgang mit den Partnern blieb es beim Sie.

    Der Dresscode war auch nicht allzu strikt. Natürlich kamen jedenfalls die juristischen Mitarbeiter nicht in Alltagskleidung, aber (ggf. Jackett,) Hemd und dunkle Hose haben ausgereicht. Krawatte, Einstecktuch und Manschettenknöpfe hat keiner erwartet. ;)

    Der Anwalt, an den ich mich ein bisschen „rangehängt“ hatte, stand dann auch so gut wie jederzeit für meine Fragen zur Verfügung, bei meinem Mentor war es etwas schwieriger. Aber als Partner einer Großkanzlei hat man natürlich auch noch andere Aufgaben als sich um den Nachwuchs zu kümmern.

    Meine Bürokollegen waren allesamt toll. Sofern sie da und hinter ihren Aktenstapeln zu sehen waren, konnte man mit allen gut reden, sowohl über den aktuellen Fall als auch über privatere Dinge. Und es gab immer irgendwelche Kekse, Schokolade etc, da jeder mal was mitgebracht hatte.


  2. Die Arbeit

    Zur juristischen Seite der Arbeit dort mag ich gar nicht so viel schreiben, das kennt man ja aus dem Studium. Man findet anwendbare Normen, subsumiert den Sachverhalt darunter und kommt zu einem Ergebnis. Wobei ich selten ein richtiges, vollständiges Gutachten schreiben musste. Meistens waren Stichpunkte dazu ausreichend.


    Die Themen waren jedenfalls bei mir eher abseitig. Im ersten Praktikum habe ich mich mit Insolvenzanfechtungen befasst, bei CMS lag mein Hauptfall auf dem Gebiet des (deutschen und französischen) Internationalen Privatrechts, mit ein paar Verbindungen ins Europäische Gesellschaftsrecht, mein zweiter größere Fall drehte sich um Erbbaurechtszinsen. Das macht aber nichts, da man ja als Jurist ohnehin ein Alleskönner ist und sich eben erst bei Bedarf richtig einarbeitet.


    Da man aber am konkreten Fall arbeitet, der durchaus ein paar Jahre alt sein kann (-> Zurückverweisung nach Berufung), werden Dinge relevant, die man bisher meist vernachlässigen konnte, wie: in welcher Fassung ist das Gesetz anwendbar, und wo finde ich diese Fassung überhaupt?
    Weitere Probleme ergeben sich auch daraus, dass der Sachverhalt eben nicht feststeht, sondern mitunter mühevoll zusammengeklaubt werden. Wenn dann noch der Mandant am letzten Tag bevor ein Schriftsatz rausgehen soll, neue Dokumente liefert nach denen plötzlich Schweizer Recht gelten soll, dann ist die Freude groß.


    Überhaupt hatte ich das Gefühl, sehr viel für die „Ablage P“ (wie Papierkorb) gearbeitet zu haben. Ein Beispiel: man überprüft die nicht wirklich nachvollziehbare Klageforderung in anderthalb Tagen, rechnet alles dreimal nach, findet den Fehler und stellt das Ganze hübsch und übersichtlich dar. Dann schaut sich der verantwortliche Partner das an und sagt „Nee, das lassen wir jetzt so und warten, bis uns die Gegenseite darauf hinweist“. Einen Trost hatte unser Mentor aber für uns: Es wird nix weggeworden, sondern bildet die Munition für die nächste Runde in der Auseinandersetzung.

    Ein weiterer Trost war, dass ich durch die vielen „Schau doch mal, ob sich in der Akte was dazu findet?“-Aufträge wohl der Mensch war, der die Akte am besten kannte, und einer der wenigen, der sie überhaupt ganz gelesen hat.

    Prozesstaktik ist eines der interessantesten Dinge, die ich gelernt habe. Gerade bei unangenehmen Fällen geht man davon aus, dass sich auch das Gericht nicht gern damit befasst und macht alles so einfach wie möglich, lässt alles ansatzweise Unwichtige weg und schaut, dass das wichtigste auf den ersten Seiten unterkommt. Zudem waren Überlegungen wie „klingt das nicht zu defensiv?“ für mich neu.


  3. Die Arbeitszeiten

    Die Arbeitszeiten bei CMS waren flexibel, jedenfalls für Referendare und Praktikanten. „Von 9 bis 19 Uhr mit einer großzügigen Mittagspause“ war die Regel, mit Ausnahmen in beide Richtungen: „Sie müssen hier nicht rumsitzen und sich langweilen, aber wenn es nötig ist wärs schön, wenn Sie bleiben könnten.“ Da ich kein Morgenmensch bin, kam ich generell so gegen 10, hatte dann eine eher kurze Mittagspause und ging meist so zwischen 18 und 19 Uhr. Es konnte aber auch passieren, dass wir im Referendarsbüro gegen 20.30 als letzte aus unserm Stockwerk aus dem Büro kamen.



  4. Die Ausstattung

    Die Ausstattung war toll. Das Netzwerk arbeitete unter Windows 7 und dem aktuellen Office 07, daher musste ich mich nicht umgewöhnen. Man hatte als Praktikant vollständigen Netzwerkzugriff und konnte alle gängigen Recherchetools (Beck online, Lexis Nexis, Juris, etc) nutzen, einzig die Vorlagendatenbank blieb gesperrt. Die Bibliothek war jedenfalls auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet sehr gut ausgestattet, es gab auch einiges an Ausbildungsliteratur. Wenn etwas nicht verfügbar war, genügte eine Email an die Bibliothekarin und ein paar Minuten bis Stunden später hatte man den gewünschten Artikel im Posteingang.

    Die Verpflegung war ebenfalls nicht schlecht. Es gab auf jeder Etage eine Microwelle und normalen Kaffee, dazu zwei Sorten Mineralwasser und diverse Säfte. Unten in der Cafeteria stand dann ein recht netter Kaffee-Vollautomat. Zwar kam der sicher nicht an den Caffè in der Kanzlei Hoenig ran, aber immerhin.

    Zum Ende des Praktikums stand der komplette Austausch der Referendare und Praktikanten bevor. Da die alten schon ein paar Tage früher gegangen sind, die neuen aber erst Später angefangen haben, hatte ich die letzte Woche das Referendarsbüro für mich alleine - und damit ein ebenso großes Büro wie die Partner ;)

  5. Das Fazit

    Tja, was ziehe ich nun für ein Fazit? Im Gegensatz zu einem geschätzten Freund, Kommilitone an der FU und Bloggerkollege habe ich nicht festgestellt, dass es nix für mich ist. Ich kann mir die Arbeit im wirtschaftsrechtlichen Bereich weiterhin gut vorstellen. Manchmal ist es zwar stressig. Aber nachdem ich mit dem Taxi zur luxuriösen Wohnung von Partner N. geschickt wurde, nur um seine bezaubernde Ehefrau beim Kochen zu stören und seinen reizenden Kindern hallo zu sagen (und eine kleine Unterschrift abzuholen) weiß ich, dass es durchaus was für sich hat. Mal sehen, wie das Examen denn so wird.