Dienstag, November 02, 2010

Studentische Selbstverwaltung verklagt die HU

So, morgen steht vielleicht mein erster VG-Prozess an, wenn auch nur als Zuschauer.

Die Sache wäre: Gruß./. Humboldt-Universität zu Berlin

Passiert ist laut Referent_innenRat (gesetzlich: AStA) folgendes:

Bei der Wahl für das "Vizepräsident_innenamt für Haushalt" (Was auch immer ein Innenamt sein soll) seien die Stimmzettel der Vertreter der Studierenden im Konzil besonders gekennzeichnet worden. Der daraufhin eingelegte Widerspruch wurde mit der Begründung abgelehnt, nur so sei ein (theoretisch denkbarer) Wechsel auf das Amt der Vizepräsidentin für Studium und Internationales möglich. Für diesen Posten sieht § 34 der Wahlordnung der Humboldt-Universität zu Berlin eine gesonderte Kennzeichnung der Stimmzettel vor, da dieses Mitglied mindestens eine studentische Stimme erhalten muss. Meine Kommilitonen halten das Wechsel-Argument für vorgeschoben. Sie erblicken in dieser Regelung wohl eine Ausnahe (nur) für den VPSI und sehen daher den Grundsatz geheimen Wahl verletzt. Dies wollen sie gerichtlich feststellen lassen und eine Wiederholung der Wahl erreichen.

Ich bin noch unentschlossen, ob ich mir den Prozess ansehe. Einerseits bin ich natürlich fachlich interessiert, da ich es bisher noch nicht zum VG geschafft habe. Zudem ist natürlich die Teilhabe an der Gerichtsöffentlichkeit eine vornehme demokratische Aufgabe.
Jedoch ruft der RefRat die Studiedenden zu zahlreicher Anwesenheit auf, da das
"dem Verwaltungsgericht deutlich macht, dass hier nicht aus Versehen Unstimmigkeiten aufgetreten sind, sondern, dass der [Wahlvorstand] vorsätzlich gehandelt hat und dies unzulässig war."
Nun kann man sich natürlich fragen, inwieweit der Anzahl der Zuschauer eine Indizwirkung für den Vorsatz des Wahlvorstandes und der Unzulässigkeit der Handlung beizumessen ist. Soll (nach der Parallelwertung der Laiensphäre) damit einfach nur unzulässiger Druck auf das Gericht ausgeübt werden, so wird sich das Gericht davon (hoffentlich) unbeeindruckt zeigen. Ich mag jedoch die "linke Propaganda" nicht. Ohne, dass ich die Vorgänge bewerten möchte (dazu habe ich zu wenig mitbekommen) finde ich, dass in gerichtlichen Auseinandersetzungen das Augenmerk auf den rechtlichen Argumenten und nicht auf der Anzahl der Zeugen oder gar der Zuschauer liegen muss. Ob "wir" die haben - ich bin gespannt.

Sonntag, Oktober 31, 2010

mein Halloween-Kostüm

Gefunden bei Kaufhof. Gibt es eigentlich ein Mindestalter für Richter am BVerfG?

Happy Halloween jedenfalls.
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Montag, Oktober 18, 2010

kurzer Hinweis: Jura verdirbt den Charakter

Humanisierung des Jurastudiums: Reformen statt Bologna - Legal Tribune ONLINE - Job. Wissen. Leben.

LTO, die "Jura-Neon" (danke Hans!) hat manchmal doch ihre Glanzlichter. So befasst sich dieser Artikel hier mit den Auswirkungen des Studiums der Rechte auf den Charakter der Studierenden. Von Zynismus ist da die Rede, vom Vernichten positiver Eigenschaften, von Alkoholismus. Der Autor plädiert dringend dafür, die weitere Entwicklung des Jurastudiums nicht nur technisch zu überdenken (Juristen scheinen mir ohnehin die Handwerker unter den Geisteswissenschaften zu sein). Stattdessen sollte ein selbstkritischer Blick und soziologische Reflektion den Weg auch in den juristischen Mainstream finden.

Dem stimme ich zu. Wen wundert, dass die Menschen hier den Glauben an den Rechtsstaat verlieren, wenn Juristen schon im ersten Semester postuliert bekommen, Geld habe man zu haben. Später dann im wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt trauen sie sich dann laut aufzuschreien, wenn es um Verantwortung (nicht: Haftung) geht. Der Unternehmer zahlt die Steuern und hält in seiner unendlichen Gute den Pöbel in Lohn und Brot. Und dieser undankbare Haufen muckt auch noch auf.

Diese Gutsherren-Mentalität scheint im Jurastudium den optimalen Nährboden zu finden. Eine gewisse Vorprägung spielt da sicher auch mit rein, aber eine Reflexion findet in den 3 Wochen Rechtsgeschichte (reicht locker für den Grundlagenschein) kaum statt. Die meisten meiner Kommilitonen lernen, den Subsumtionsautomaten perfekt zu bedienen. Warum sie das tun, welche Funktion wir haben -
Darüber denken wohl die wenigsten wirklich nach.

Und damit genug Lamento. Ich wünsche euch einen tollen Start ins neue Semester. Und schaut vielleicht ab und an auch mal in die abseitigeren Vorlesungen rein. Und sei es nur, weil man da ganz sicher einen Platz bekommt.
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Mittwoch, Oktober 13, 2010

Gesetzgebungsoutsourcing bei Telepolis

Nur ein kurzer Hinweis:

Die Telepolis war auch auf der Tagung zum Thema Gesetzgebungsoutsourcing (siehe auch hier) und hat darüber geschrieben. Das Fazit:

Zu glauben, dass eine berufsrechtliche Regelung eine effektive Maßnahme sei, um ungewollte Einflussnahme auf Gesetzestexte zu unterbinden, ist freilich naiv. Wer also kontrolliert die Mitarbeit der Kanzleien an Gesetzen und klopft die Beteiligten systematisch auf Interessenkonflikte ab? Die [extern] Antwort gibt die Bundesregierung selbst: "Es ist Verpflichtung der Auftragnehmer, die Einhaltung standesrechtlicher und gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten." Die beauftragte Kanzlei soll also selbständig nach Interessenkonflikten suchen, auf diese hinweisen und gegebenenfalls von ihrem Mandat, und damit einem lukrativen Auftrag, zurücktreten. Ein derartiger Fall ist bisher im Zusammenhang mit Gesetzgebungsoutsourcing allerdings noch nicht bekannt geworden.

Montag, Oktober 04, 2010

Tagungsbericht "Gesetzgebungsoutsourcing - Gesetzgebung durch Rechtsanwälte?

Karl-Theodor zu Guttenberg, sonst eher als "Teflon"-Politiker (an dem nichts hängen bleibt) bekannt, sorgte in seiner Zeit als Wirtschaftsminister für einen mittleren Skandal. Sein "Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes" trug den Briefkopf einer bekannten Großkanzlei. Die Öffentlichkeit empörte, dass sich das Ministerium einfach ein Gesetz "bestellt". Noch dazu bei einer Kanzlei, die dann später die betroffenen Banken berät. Anlass genug für das Institut für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) der Humboldt-Universität zu Berlin, seine Arbeit mit dem Thema "Gesetzgebungsoutsourcing – Gesetzgebung durch Rechtsanwälte? " aufzunehmen.


"Juristen feiern, indem sie arbeiten" – mit diesen Worten eröffnete der Leiter Prof. Kloepfer die Tagung in der neuen Zentralbibliothek der HU. Die Arbeit bestand dann aus zwei Teilen.


Zunächst wurde das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet: Von der verfassungs- und berufsrechtlichen Zulässigkeit über die politische Klugheit bis hin zur ökonomischen Sinnhaftigkeit für den Steuerzahler -und die Kanzleien- wurden die meisten Fragen angesprochen. Die Referenten kamen dabei aus allen beteiligten Gruppen: Für die Ministerien sprach der Parlamentarische Staatssekretär Max Stadler, für den Bundestag Ministerialdirektor Horst Risse, der Bund der Steuerzahler war durch den Vorsitzenden Karl Heinz Däke vertreten, für die Anwaltschaft sprach der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel Filges und den wissenschaftlichen Unterbau lieferten Kai v. Lewinski (HU Berlin) und Matthias Rossi (Uni Augsburg).


Im zweiten Teil präsentierten dann die verantwortlichen Partner von White&Case, Linklaters, Raue, Freshfields sowie Eggers Malmendier verschiedene Fallstudien, darunter das anlassgebende KWG-Gesetz sowie das Finanzmarktstabilisierungsgesetz.


Überraschend schnell stand das gemeinsame Fazit der Referenten fest: Transparenz. Rechtlich sei die Auslagerung (nur) der Entwurfsarbeit durchaus zulässig, sofern sie eine Ausnahme bleibe. Zudem müssten die entsprechend legitimierten Gremien, also Ministerien, Bundestag und –rat, die intellektuelle "Federführung" behalten. Dazu müssten sie genaue Vorgaben machen und diese auch kontrollieren. Politisch sei sie problem¬atischer. In Anbetracht der hohen Kosten müsse die Beauftragung einer Kanzlei gerechtfertigt werden können, z.B. durch hohen Zeitdruck oder enorme Komplexität. Zudem müssten die Kanzleien sorgfältig ausgewählt werden, um schon den "bösen Schein" eines Interessenkonflikts zu vermeiden. Selbstverständlich dürften auch nur Kanzleien beauftragt werden, die der Veröffentlichung insbesondere ihres Honorars zustimmen.


Kritik gab es dabei wenig, jedenfalls keine grundsätzliche. Sofern sich die Beteiligten an die "Spielregeln" hielten, sei die "Beratung eines Mandanten" etwas ganz anderes als die Beeinflussung durch Lobbyisten. Zudem sei es allemal ehrlicher, als statt Gesetzen – wie bei der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke – einfach einen Vertrag mit den Beteiligten zu schließen, der dann natürlich von einer Großkanzlei formuliert wird.


Im Bereich der Fallstudien wurden interessante Einblicke in die Arbeitsweise der Kanzleien geboten. So mussten insbesondere beim Finanzmarktstabilisierungsgesetz viele Fragen aus den verschiedensten Rechtsgebieten buchstäblich "übers Wochenende" geklärt und entschieden werden. Das sei jedoch eher eine Ausnahme gewesen, normalerweise beteilige man sich eher an breiteren Expertenkreisen. Diese hielten dann auch immer enge Rücksprache mit ihrem jeweiligen Auftraggeber.


Zum Abschluss sei noch angemerkt, dass sich die Erstellung eines Gesetzes für die beteiligten Anwälte wegen des enormen Aufwands materiell gesehen angeblich gar nicht lohnt. Jedoch profitiere man von einem sehr hohen Erkenntnisgewinn.


Den vollständigen Tagungsbericht gibt es hier, später dann auch mit Fotos der Referenten (sobald die Einverständniserkärungen dazu vorliegen)

Dienstag, September 28, 2010

Im Namen des Volkes

Und noch eine kleine Erkenntnis aus meinem Praktikum:

Französische Urteile spricht die

"REPUBLIQUE FRANCAISE
AU NOM DU PEUPLE FRANCAIS"

Wäre das in Deutschland denkbar?

"Urteil im Namen des Deutschen Volkes"
Staatstheoretisch ginge das in jedem Fall. Die Judikative ist Teil der Staatsgewalt, die nach Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz "vom Volke" ausgeht. Damit ist das deutsche Volk gemeint, im Sinne einer deutschen Staatsbürgerschaft. Die Handlungen des Staates müssen sich auf seine Bürger zurückführen lassen.

Aber dennoch: Ich hätte dabei ein ungutes Bauchgefühl...

Kurzer Hinweis: Neues Steuerprivileg im Insolvenzrecht

Mit dem "neuen" Insolvenzrecht (Die InsO wurde 1999 verabschiedet) wurde das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung in der Insolvenz eines Schuldners stark hervorgehoben, indem er auch für staatliche Gläubiger galt.

Für die werten Leser, die bisher nicht viel mit dem Insolvenzrecht zu tun hatten eine kleine Erläuterung: Ist ein Gläubiger zahlungsunfähig, so gilt nicht mehr das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst", sondern das noch vorhandene Vermögen des Schuldners wird auf alle Gläubiger verteilt. Dabei gilt grundsätzlich, dass jeder Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO gleich viel (bzw. wenig) bekommt - regelmäßig etwa 3% seiner ursprünglichen Forderung. Eine Ausnahme gilt dabei für besonders gesichterte Gläubiger, etwa wenn sie Pfandrechte geltend machen können. Das ist der Grund für die immense Bedeutung derKreditsicherungsrechte.

Eine Ausnahme gibt es jedoch nicht für den Staat. Bisher jedenfalls wurden Finanzämter und Krankenkassen wie jeder andere Gläubiger auch behandelt. Obwohl die Versuchung groß ist, sich selbst besser zu stellen: Bisher war das Ziel nachfolgende Insolvenzen zu verhindern, wichtiger. Das klassische Beispiel dafür sind die Handwerker, die bei einem großen Bauvorhaben gleich mit Pleite gehen.

Nun gibt es aber eine Finanzkrise, und Frau Leutheusser-Schnarrenberger soll mit der Änderung des Insolvenzrechts 500.000.000€ in die Kassen spülen. Nachdem sie das angedachte Justizprivileg verhindern konnte, muss das Geld irgendwie anders rein.

Laut Insolvenz-News wurde jetzt der Weg dafür gefunden: Eine Aufrechnungsmöglichkeit der Finanzämter für Steuermöglichkeiten. Bisher war es so, dass Pfändungen und Zwangsvollstreckungen in einem bestimmten Zeitraum vor der Insolvenz zurückgefordert werden konnten, um sie in den Topf (die "Masse") zurückzubringen und gleichmäßig zu verteilen. (Diese "Insolfenzanfechtung" hat mit der "normalen" BGB-Anfechtung nichts zu tun!)

Bei Finanzämtern soll dies nun nicht mehr möglich sein, da sie die Rückforderungen nun mit Steuerforderungen aufrechnen können sollen.

Aus meinem Praktikum in der Insolvenzverwaltung weiß ich, dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge häufig der einzige Posten sind, durch den man die Insolvenzmasse vergrößern kann: Diese Stellen können sich nämlich ihre "Titel" selber schreiben und die Zahlung ist teilweise auch strafrechtlich abgesichert. Daher werden diese Forderungen bis zum Schluss (zu Unrecht) voll bezahlt.

Wenn diese Möglichkeit nun wegfällt, verdient in Zukunft nur noch einer an der Insolvenz: Der Verwalter. Dessen Kosten werden nämlich in jedem Fall voll bedient.