(nur mal vorweg: der folgende Beitrag soll keinerlei umfassende Information liefern, sondern - wie hier üblich - eher einige Gedanken meinerseits zu "Papier" bringen)
Zur Vorgeschichte
Die Vorgeschichte lässt sich wohl am besten bildlich darstellen:

Angefangen hat alles mit einem Kugelschreiber, der seinen Weg an die Stirn einer Anwältin fand, was einem anderen Anwalt das Gefühl vermittelte, sich jetzt
nicht beleidigt zu fühlen. Seine
fünf vier drei
Freunde und Freundin stimmen ihm da zu und sorgten damit im
Haifischbecken Thunfischbecken Wasserglas der "Blawgosphäre" für einen regelrechten ...
Sturm, der unter anderem
BORA (†25), einen
pornösen Unterschichtenblogger und einen
pseudonymen,
feige-nichtschwimmenden Amtsrichter zutage förderte. Und
das wiederum brachte mich zu meiner eigentlichen Überlegung:
Brauche ich hier ein Impressum? Dazu findet sich gerade im Bereich der Blogs so einiges. Manche lehnen aus unterschiedlichen Gründen (teilweise s.o.) ein Impressum in ihrem Blog ab, manche haben zwar ein Impressum, verzichten aber auf Angaben wie eine ladungsfähige Anschrift und/oder Emailadresse und/oder Telefonnummer und wieder andere schränken den Zugriff aufs Impressum dadurch ein, dass sie die Daten als Bild oder mit Javascript einbinden. Das alles scheint noch furchtbar umstritten.
Ott bietet da eine gute Übersicht. Ihm zufolge muss auf praktisch jeder Homepage bzw in jedem Blog zumindest Name und Anschrift stehen, da die in § 55 I RStV vorgesehene Ausnahme einer nur privaten/familiären zwecken dienenden Seite praktisch nicht vorkomme. Ferner müsse das Impressum leicht auffindbar sein und dürfe auch nicht durch JavaScript (Weil das nicht jeder hat) oder Hinterlegung in einer Grafik (weil Blinde sich das dann nicht vorlesen lassen können) vor Spambots o.ä. geschützt werden. In einem Aufsatz (MMR 2007, 355, 359) hält er zumindest die Hinterlegung im PDF-Format mittlerweile für zulässig.
In der Diskussion über die Impressumsplicht werden dann auch Vergleiche zu Foreneinträgen (dort keine Pflicht) bzw zu Demonstrationen und Flugblättern (dort Pflicht) gezogen.
Ich persönlich habe nichts dagegen, meine Meinung gegebenenfalls auch eponym zu vertreten. Angesichts der ständigen Ermahnungen, im Internet möglichst keine Daten offen preiszugeben finde ich die Impressumspflicht jedenfalls bei nichtgewerblichen Angeboten relativ unsinnig. Denn wenn jemand ein berechtigtes Interesse an diesen Daten hat (beispielsweise wegen beleidigenden Äußerungen etc.) lassen sie sich ja über Whois-Abfragen, IP-Zuordnung und was es nicht alles gibt durchaus ermitteln. Und die Kosten dafür könnten dann dem Verurteilten auferlegt werden.
Wenn jemand aber kein berechtigtes Interesse hat, das er "gewaltsam" durchsetzen kann - warum sollte dann der entsprechende Webmaster/Blogger/wasauchimmer dann nicht sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen können?
Sei es wie es ist: Demnächst werde ich dann wohl Namen und Anschrift in eine PDF-Datei packen (sofern ich sie irgendwo sinnvoll hosten kann) und verlinken - oder ich lass es auf das Bußgeld ankommen. ;)