Donnerstag, Januar 22, 2009
Garantiert nicht im Handel erhältlich!
Gerade nebenhei eine Teleshoppingwerbesendung für
Feiern macht sexy
gesehen. Geworben wurde mit dem Slogan "Garantiert nicht im Handel erhältlich!"
Abgesehen von der Irreführung kann ich da nur sagen: Gut so.
1 Kommentar:
Anonym
Mittwoch, 04 März, 2009
Irreführend im Sinne des UWG? Inwiefern?
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