Dienstag, März 02, 2010

Vorratsdatenspeicherung gekippt

Mal wieder ein kurzes Lebenszeichen hier:

Die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form verstößt gegen Grundrechte und ist daher nichtig. Das BVerfG gab den gegen die entsprechenden Gesetze gerichteten Verfassungsbeschwerden statt. Die Bisher gespeicherten Daten müssen gelöscht werden. Eine Vorratsdatenspeicherung ist aber grundsätzlich möglich, sofern sie sich an die im Urteil gemachten Vorgaben hält.

Meine erste Einschätzung: Ich hatte eine "Ja, aber..."-Entscheidung vorhergesagt. Also "Die VDS ist zulässig, solange die Daten sicher sind und nur zur Aufklärung oder Verhinderung schwerer Straftaten benutzt werden". Jetzt wurde es eine "Nein, aber..." Entscheidung. In der Sache ändert das nicht allzu viel, die Vorratsdatenspeicherung kann trotzdem erfolgen, wenn auch erst in ein paar Wochen/Monaten. Aber indem das BVerfG die derzeitigen Gesetze vollständig kassiert, ist der Warnschuss doch noch erheblich lauter geworden. Ich hätte mir zwar ein klares, uneingeschränktes "Nein" gewünscht, allerdings wäre das für die Richter nur schwer möglich gewesen, ein Streit mit der EU um Kompetenzen wäre vorprogrammiert gewesen.

Daher ist die Entscheidung in der jetzigen Situation wohl das Beste, was von Seiten des Verfassungsgerichts möglich war. Und die Überlegungen von Seiten der EU, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu überdenken, werden im Hinblick auf diese Entscheidung wohl auch weitergehen.


Die Entscheidung des BVerfG findet sich hier.
Die etwas verständlichere Pressemitteilung gibt es dort.
Leider gibt es die Pressemitteilung derzeit noch nicht auf Englisch.