Montag, August 30, 2010

Juristzen und das Internet - Unkenntnis oder Paranoia?

Mit Juristen und Technik ist das ja so eine Sache. Zwar hält das iPhone, jetzt wo es auch das §-Zeichen kann, vermehrt Einzug in (noch studentische) Juristenhaushalte, löst womöglich bald den Blackberry ab. Dennoch gibt es in Bezug auf "neue Medien" mitunter noch Verständnisschwierigkeiten, mitunter wird deren Bedeutung für den juristischen Alltag auch grob verkannt.

Andere hingegen erkennen das Potential "im Internet". Mehr noch, für sie scheint das Internet eine Art Supermaschine zu sein, in der jederzeit alles möglich ist. Insbesondere wenn auch noch Google ins Spiel kommt. So beschäftigt sich Legal Tribune Online mit der Frage, was denn passiert, wenn ein Mieter nicht beim neuen Street View-Dienst erscheinen will*, der Vermieter jedoch ein Interesse daran hat. Sie kommen darin zum zum Schluss, dass die Interessen des Mieters, dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt sein soll, auf jeden Fall Vorrang vor den Interessen des Vermieters (geschützt vom Eigentunsgrundrecht) haben. Denn

auch wenn die Erkennbarkeit der Personen nicht gegeben ist, dürfte eine Zuordnung aufgrund der medialen Möglichkeiten ein Leichtes sein: Einfach die anhand der über Google-Street-View gesuchten/gefundenen Adresse bei der ebenfalls von Google angebotenen Suchmaschine eingeben, und schon erhält der User. den Namen und andere über die abgebildete Person gespeicherten Daten.

Dazu kann man nur sagen: Schön wär's. Die Polizeiarbeit in Deutschland wäre ein Leichtes, wenn Google wirklich eine Art weltweit offen zugängliche "Personalakte" zu jedem Bürger führen würde, die nach Belieben durchsucht und gerastert werden könnte. Die Datenbanken wären überflüssig, erkennungsdienstliche Behandlungen bräuchte es nicht mehr, weil: "steht ja alles schon bei Google".

Wenn ich allerdings nach meiner Adresse suche, finde ich einen Arzt, einen Babyausstatter und einen Telefonshop, die mir bisher im Haus nicht aufgefallen sind. Was ich nicht finde, ist mein Name. Und auch der würde nicht viel helfen, denn zu meinem richtigen Namen findet sich nicht viel im Netz.
Von Einzelfällen mal abgesehen, wird sich eine Zuordnung von Namen und Adresse im großen Stil nur durchführen lassen, wenn sie in Verzeichnissen wie etwa Telefonbüchern schon verknüpft sind. Nur: Da ist die Angabe erstens freiwillig und zweitens die Veröffentlichung von einer Einwilligung abhängig. Und wer einwilligt, dass Name und Adresse im Internet veröffentlicht werden, der darf sich nicht wundern, wenn dann Name und Adresse im Internet auffindbar sind.


* genauer: die von der Straße aus einsehbare Fassade des Hauses, indem er wohnt oder vielleicht vor Jahren mal gewohnt hat.