Sonntag, Oktober 31, 2010

mein Halloween-Kostüm

Gefunden bei Kaufhof. Gibt es eigentlich ein Mindestalter für Richter am BVerfG?

Happy Halloween jedenfalls.
Published with Blogger-droid v1.6.4

Montag, Oktober 18, 2010

kurzer Hinweis: Jura verdirbt den Charakter

Humanisierung des Jurastudiums: Reformen statt Bologna - Legal Tribune ONLINE - Job. Wissen. Leben.

LTO, die "Jura-Neon" (danke Hans!) hat manchmal doch ihre Glanzlichter. So befasst sich dieser Artikel hier mit den Auswirkungen des Studiums der Rechte auf den Charakter der Studierenden. Von Zynismus ist da die Rede, vom Vernichten positiver Eigenschaften, von Alkoholismus. Der Autor plädiert dringend dafür, die weitere Entwicklung des Jurastudiums nicht nur technisch zu überdenken (Juristen scheinen mir ohnehin die Handwerker unter den Geisteswissenschaften zu sein). Stattdessen sollte ein selbstkritischer Blick und soziologische Reflektion den Weg auch in den juristischen Mainstream finden.

Dem stimme ich zu. Wen wundert, dass die Menschen hier den Glauben an den Rechtsstaat verlieren, wenn Juristen schon im ersten Semester postuliert bekommen, Geld habe man zu haben. Später dann im wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt trauen sie sich dann laut aufzuschreien, wenn es um Verantwortung (nicht: Haftung) geht. Der Unternehmer zahlt die Steuern und hält in seiner unendlichen Gute den Pöbel in Lohn und Brot. Und dieser undankbare Haufen muckt auch noch auf.

Diese Gutsherren-Mentalität scheint im Jurastudium den optimalen Nährboden zu finden. Eine gewisse Vorprägung spielt da sicher auch mit rein, aber eine Reflexion findet in den 3 Wochen Rechtsgeschichte (reicht locker für den Grundlagenschein) kaum statt. Die meisten meiner Kommilitonen lernen, den Subsumtionsautomaten perfekt zu bedienen. Warum sie das tun, welche Funktion wir haben -
Darüber denken wohl die wenigsten wirklich nach.

Und damit genug Lamento. Ich wünsche euch einen tollen Start ins neue Semester. Und schaut vielleicht ab und an auch mal in die abseitigeren Vorlesungen rein. Und sei es nur, weil man da ganz sicher einen Platz bekommt.
Published with Blogger-droid v1.6.2

Mittwoch, Oktober 13, 2010

Gesetzgebungsoutsourcing bei Telepolis

Nur ein kurzer Hinweis:

Die Telepolis war auch auf der Tagung zum Thema Gesetzgebungsoutsourcing (siehe auch hier) und hat darüber geschrieben. Das Fazit:

Zu glauben, dass eine berufsrechtliche Regelung eine effektive Maßnahme sei, um ungewollte Einflussnahme auf Gesetzestexte zu unterbinden, ist freilich naiv. Wer also kontrolliert die Mitarbeit der Kanzleien an Gesetzen und klopft die Beteiligten systematisch auf Interessenkonflikte ab? Die [extern] Antwort gibt die Bundesregierung selbst: "Es ist Verpflichtung der Auftragnehmer, die Einhaltung standesrechtlicher und gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten." Die beauftragte Kanzlei soll also selbständig nach Interessenkonflikten suchen, auf diese hinweisen und gegebenenfalls von ihrem Mandat, und damit einem lukrativen Auftrag, zurücktreten. Ein derartiger Fall ist bisher im Zusammenhang mit Gesetzgebungsoutsourcing allerdings noch nicht bekannt geworden.

Montag, Oktober 04, 2010

Tagungsbericht "Gesetzgebungsoutsourcing - Gesetzgebung durch Rechtsanwälte?

Karl-Theodor zu Guttenberg, sonst eher als "Teflon"-Politiker (an dem nichts hängen bleibt) bekannt, sorgte in seiner Zeit als Wirtschaftsminister für einen mittleren Skandal. Sein "Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes" trug den Briefkopf einer bekannten Großkanzlei. Die Öffentlichkeit empörte, dass sich das Ministerium einfach ein Gesetz "bestellt". Noch dazu bei einer Kanzlei, die dann später die betroffenen Banken berät. Anlass genug für das Institut für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) der Humboldt-Universität zu Berlin, seine Arbeit mit dem Thema "Gesetzgebungsoutsourcing – Gesetzgebung durch Rechtsanwälte? " aufzunehmen.


"Juristen feiern, indem sie arbeiten" – mit diesen Worten eröffnete der Leiter Prof. Kloepfer die Tagung in der neuen Zentralbibliothek der HU. Die Arbeit bestand dann aus zwei Teilen.


Zunächst wurde das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet: Von der verfassungs- und berufsrechtlichen Zulässigkeit über die politische Klugheit bis hin zur ökonomischen Sinnhaftigkeit für den Steuerzahler -und die Kanzleien- wurden die meisten Fragen angesprochen. Die Referenten kamen dabei aus allen beteiligten Gruppen: Für die Ministerien sprach der Parlamentarische Staatssekretär Max Stadler, für den Bundestag Ministerialdirektor Horst Risse, der Bund der Steuerzahler war durch den Vorsitzenden Karl Heinz Däke vertreten, für die Anwaltschaft sprach der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel Filges und den wissenschaftlichen Unterbau lieferten Kai v. Lewinski (HU Berlin) und Matthias Rossi (Uni Augsburg).


Im zweiten Teil präsentierten dann die verantwortlichen Partner von White&Case, Linklaters, Raue, Freshfields sowie Eggers Malmendier verschiedene Fallstudien, darunter das anlassgebende KWG-Gesetz sowie das Finanzmarktstabilisierungsgesetz.


Überraschend schnell stand das gemeinsame Fazit der Referenten fest: Transparenz. Rechtlich sei die Auslagerung (nur) der Entwurfsarbeit durchaus zulässig, sofern sie eine Ausnahme bleibe. Zudem müssten die entsprechend legitimierten Gremien, also Ministerien, Bundestag und –rat, die intellektuelle "Federführung" behalten. Dazu müssten sie genaue Vorgaben machen und diese auch kontrollieren. Politisch sei sie problem¬atischer. In Anbetracht der hohen Kosten müsse die Beauftragung einer Kanzlei gerechtfertigt werden können, z.B. durch hohen Zeitdruck oder enorme Komplexität. Zudem müssten die Kanzleien sorgfältig ausgewählt werden, um schon den "bösen Schein" eines Interessenkonflikts zu vermeiden. Selbstverständlich dürften auch nur Kanzleien beauftragt werden, die der Veröffentlichung insbesondere ihres Honorars zustimmen.


Kritik gab es dabei wenig, jedenfalls keine grundsätzliche. Sofern sich die Beteiligten an die "Spielregeln" hielten, sei die "Beratung eines Mandanten" etwas ganz anderes als die Beeinflussung durch Lobbyisten. Zudem sei es allemal ehrlicher, als statt Gesetzen – wie bei der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke – einfach einen Vertrag mit den Beteiligten zu schließen, der dann natürlich von einer Großkanzlei formuliert wird.


Im Bereich der Fallstudien wurden interessante Einblicke in die Arbeitsweise der Kanzleien geboten. So mussten insbesondere beim Finanzmarktstabilisierungsgesetz viele Fragen aus den verschiedensten Rechtsgebieten buchstäblich "übers Wochenende" geklärt und entschieden werden. Das sei jedoch eher eine Ausnahme gewesen, normalerweise beteilige man sich eher an breiteren Expertenkreisen. Diese hielten dann auch immer enge Rücksprache mit ihrem jeweiligen Auftraggeber.


Zum Abschluss sei noch angemerkt, dass sich die Erstellung eines Gesetzes für die beteiligten Anwälte wegen des enormen Aufwands materiell gesehen angeblich gar nicht lohnt. Jedoch profitiere man von einem sehr hohen Erkenntnisgewinn.


Den vollständigen Tagungsbericht gibt es hier, später dann auch mit Fotos der Referenten (sobald die Einverständniserkärungen dazu vorliegen)