Montag, Oktober 18, 2010

kurzer Hinweis: Jura verdirbt den Charakter

Humanisierung des Jurastudiums: Reformen statt Bologna - Legal Tribune ONLINE - Job. Wissen. Leben.

LTO, die "Jura-Neon" (danke Hans!) hat manchmal doch ihre Glanzlichter. So befasst sich dieser Artikel hier mit den Auswirkungen des Studiums der Rechte auf den Charakter der Studierenden. Von Zynismus ist da die Rede, vom Vernichten positiver Eigenschaften, von Alkoholismus. Der Autor plädiert dringend dafür, die weitere Entwicklung des Jurastudiums nicht nur technisch zu überdenken (Juristen scheinen mir ohnehin die Handwerker unter den Geisteswissenschaften zu sein). Stattdessen sollte ein selbstkritischer Blick und soziologische Reflektion den Weg auch in den juristischen Mainstream finden.

Dem stimme ich zu. Wen wundert, dass die Menschen hier den Glauben an den Rechtsstaat verlieren, wenn Juristen schon im ersten Semester postuliert bekommen, Geld habe man zu haben. Später dann im wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt trauen sie sich dann laut aufzuschreien, wenn es um Verantwortung (nicht: Haftung) geht. Der Unternehmer zahlt die Steuern und hält in seiner unendlichen Gute den Pöbel in Lohn und Brot. Und dieser undankbare Haufen muckt auch noch auf.

Diese Gutsherren-Mentalität scheint im Jurastudium den optimalen Nährboden zu finden. Eine gewisse Vorprägung spielt da sicher auch mit rein, aber eine Reflexion findet in den 3 Wochen Rechtsgeschichte (reicht locker für den Grundlagenschein) kaum statt. Die meisten meiner Kommilitonen lernen, den Subsumtionsautomaten perfekt zu bedienen. Warum sie das tun, welche Funktion wir haben -
Darüber denken wohl die wenigsten wirklich nach.

Und damit genug Lamento. Ich wünsche euch einen tollen Start ins neue Semester. Und schaut vielleicht ab und an auch mal in die abseitigeren Vorlesungen rein. Und sei es nur, weil man da ganz sicher einen Platz bekommt.
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4 Kommentare:

  1. Wer sich über "Geld hat man zu haben" aufregt, ist entweder unredlich oder hat den Sinn dieses Spruchs nicht begriffen (im 7. Semester Jura beides nicht ganz unbedenklich):

    Diese Rechtsregel besagt nicht, dass der Mensch nur mit Geld etwas wert ist (oder der Schutz des Art. 1 GG erst ab einem Mindestvermögen greift, odet etwas ähnlich abstruses). Damit wird nur zum Ausdruck gebracht, dass sich nicht auf Unmöglichkeit (§ 275 BGB) berufen kann, wer nicht genug Geld hat um eingegangene Verbindlichkeiten zu befriedigen. Ohne diesen Grundsatz kommt unsere Wirtschaftsordnung nicht aus.

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  2. Ich weiß, was man damit aussagt, und ich bin mir der Bedeutung auch durchaus bewusst. Aber: Sind es sich die "Erstis" auch?

    In der Sache mag der Grundsatz durchaus richtig sein*. Als Formel ist sie aber so wunderbar Griffig, um Kritik dran aufzuhängen. Und ein bisschen Diskussion dazu schadet auch nicht.

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  3. Leider kann ich nicht viel zur Diskussion beisteuern als: Sag ich doch! Sag ich doch seit Jahren! :D

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  4. Ich musste beim Lesen auch an dich denken :)

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