Donnerstag, Februar 26, 2009

Doktorspielchen in der Untersuchungshaft

So, um mal dem Herrn Siebers Konkurrenz zu machen:

Nach der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde eines Steuerberaters, der, als er morgens seine lieben Kleinen zur Schule bringen wollte, "wegen Verdachts der Bestechlichkeit und der Untreue zum Nachteil des berufsständischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte(!)" vom Fleck wegverhaftet wurde steht nun fest:

Auch in der Untersuchungshaft darf man nicht mal eben jedem seine Finger in den Hintern stecken, auf der Suche nach dem braunen weißen Gold.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts beschloss:

Indem das Oberlandesgericht die vom Beschwerdeführer vorgetragenen Umstände des konkreten Falles nicht gewürdigt hat, sondern davon ausgegangen ist, die fragliche Maßnahme sei bei Antritt der Untersuchungshaft generell und unabhängig von den Umständen des Einzelfalles zulässig, hat es dem Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) nicht hinreichend Rechnung getragen. Darüber hinaus hat das Gericht auch Möglichkeiten der milderen Ausgestaltung des Eingriffs wie die nach Auskunft der Justizbehörde üblicherweise praktizierte, das Schamgefühl weniger intensiv berührende Durchführung einer etwaigen Inspektion von Körperhöhlen durch einen Arzt oder eine Ärztin nicht erwogen.


Ich frage mich gerade: Ist das eine Sonderbehandlung aufgrund der Begehung in Justitias Dunstkreis oder sind das krisenbedingt ganz generell neue Töne im Bereich der Wirtschaftskriminalität?

Dienstag, Februar 24, 2009

Ich lieber TKU-Sachbearbeiter

Heute morgen kam ein Anruf:

"Guten Tag, Herr S.! Hier spricht Susi Schlau von der Firma Freinetz Weltnetz . Wie ich höre wollen Sie Ihren Telefonanschluss samt Internet bei uns kündigen und ich wüsste gerne, worans liegt und ob wir sie nicht doch irgendwie belabern überreden überzeugen können, bei uns zu bleiben."


Nun mag ich ja solche Anrufe überhaupt nicht, da ich mir schon was dabei denke, wenn ich irgendetwas kündige. In diesem Falle war ich aber doch recht froh darüber.
Da ich nämlich aus leidvoller Erfahrung weiß, dass man unter keinen Umständen seinen Anbieter wechseln darf, habe ich gar nicht gekündigt. Weiter also im Gespräch:

"Uhm, ich habe meinen Anschluss nicht gekündingt und wollte das auch nicht. Ich habe einzig einen kostenlosen Testmonat des Supamail-Dienstes verabredet und möchte nicht, dass sich das automatisch um ein Jahr verlängert."


Die Antwort:

"Ich schau nochmal nach... 'kündige ich das nachbezeichnete Produkt zum Ende des kostenlosen Testzeitraums... Freinetzpost SUPA (1 Testmonat)' Eigentlich sehr klar formuliert. Da war wohl wieder ein besonders schlauer Bearbeiter am Werk. Gut, ich werde das dann so veranlassen"

Na ob das was wird...

Update: Gestern kam die schriftliche Kündigungsbestätigung ein Bettelbrief, doch da zu bleiben...

Freitag, Februar 20, 2009

Super Service (3)

Die Geschichte hat mich schlussendlich vom globalisierten Onlinehandel kuriert...

Nachdem mein Express-Paket schlussendlich doch noch ankam, folgte dem einige Tage später ein Brief von der DHL. Darin enthalten aber keine Antwort auf meine Reklamation, nein eine Rechnung. Ich solle doch bitte einen Betrag von 40,88 an sie zahlen, auf welches Konto auch immer. Grund: EUST uund ZOLLEU plus Provision.
Anbei ein recht kruder elektronischer Bescheid des Hauptzollamts mit seltsamen hinzurechnungen und noch seltsameren Bewertungsgrundlagen (selbst mit der Hinzurechnung stimmten die Zahlen nicht)
Zur Erinnerung: Der Warenwert betrug 40€, der Versand 21, insgesamt 61€

Auf meine Email an die Post kam erstmal keine Reaktion, das danach angeschriebene Hauptzollamt meinte, der Bescheid sei fehlerhaft und ich solle doch Einspruch einlegen. Gesagt getan.

Wochen später dann die Antwort der Post-Reklamation: Der Bescheid sei korrekt, weil:
Der Absender hatte zwar den Warenwert angegeben, nicht aber die Versandkosten, also wurde dafür ein Durchschnittabetrag von ca 86€ angesetzt, den es angeblich kostet, ein dünnes Tütchen per Luftpost von Japan nach Europa zu schicken. Und dieser Durchschnittswert werde mitverzollt und -steuert.

Einen Einspruch könne die DHL nur einlegen, wenn
eine Handelsrechnung des Absenders vorgelegt wird, auf welche die tatsächlichen Frachtkosten ersichtlich sind. Zudem benötigen wir diese vom Absender berichtigte Invoice zwingend im Original.
Lustig, wenn man nur eine Email-Rechnung hat.

Auf die zweite Reklamation, dass selbst bei unterstellter Richtigkeit kein Zoll anfallen dürfte, und ich daher selber Einspruch eingelegt habe erkennt man auch bei der Post:

wir stimmen Ihrer Aussage zu, wonach hier kein Zoll hätte anfallen dürfen. Die Freischreibungsgrenze wurde im Dezember 2008 auf 150 Euro für den Zollwert erhöht. (...)
Wir werden die Zölle und die Vorlagenprovision über unsere Buchhaltung stornieren lassen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir aus betriebswirtschaftlichen Gründen von einer Neuausstellung der Rechnung absehen.

Klar. Da darf ich erst den Menschen ewig nachrennen, und dann soll ich mir meine Rechnung auch noch selber schreiben? Über einen richtigen Betrag, den es wegen des von mir eingelegten Einspruchs so gar nicht gibt?

Der nächste Schritt: Gestern war der Briefkasten außergewöhnlich voll. Neben einem korrigierten Bescheid vom Zollamt kam auch eine Mahnung der DHL.
Lustig ist jetzt nur:
Das Zollamt will mir die (von der Post ausgelegten und) zuviel bezahlten Steuern erstatten.

Das heißt also: Ich werde der Post schreibenunter Bezugnahme Ihrer Mahnung vom 19. Februar und meines vorherigen Email-Verkehrs mit der Abteilung Faktura/Reklamationsmanagement darf ich Ihnen mitteilen:

Gegen den Bescheid vom 14.01.2009 habe ich Einspruch eingelegt. Daher erlaube ich mir, Ihre Rechnung/ Mahnung auf die laut am 19.02.2009 eingegangenem Einfuhrabgabenbescheid festgesetzten € 11,53 zu kürzen und diesen Betrag auf das in der Mahnung angegebene Konto zu überweisen. Für die Erstattung des Restbetrages wenden Sie sich bitte direkt an das Hauptzollamt Frankfurt/Main, Hahnstraße 68 – 70, 60528 Frankfurt a. M.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn ich aus betriebswirtschaftlichen Gründen von einer postalischen Zustellung absehe.

Und dann einfach mal schaun, was passiert xD

Ironie im Steuerrecht

Vor ein paar Wochen habe ich mich doch mal dazu durchgerungen, meine Lohnsteuererklärungen zu machen, einmal die für 06, einmal die für 08.

Die aktuelle habe ich der diebischen Elster zukommen lassen (mangels Steuernummer und der mir zu aufwendigen Registrierungsprozesse nur halb-elektronisch), die für 06 mangels Möglichkeit über die üblichen grünen Formulare.

Die Grundlage war im Wesentlichen gleich: Zweimal Ferienarbeit bei dem selben Unternehmen, die das auch schon elektronisch gemeldet hatten, zweimal die einzigen Einkünfte, zweimal nichts anderes angegeben, zweimal weit unterhalb des Grundfreibetrages, zweimal gleichzeitig abgeschickt.

Datum des Elster-Einkommensteuerbescheids: 19. Februar 2009
Datum des "papierenen" Einkommensteuerbescheids: 04. Februar 2009

Mittwoch, Februar 04, 2009

Schäüble bemerkt Verfassungswidrigkeit

Innenminister Schäuble fürchtet, dass der aktuelle Krisenplan verfassungswidrig ist:

Nach Angaben aus Koalitionskreisen gibt es erhebliche Bedenken, ob eine Verstaatlichung und mögliche Enteignung von Bank-Aktionären mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Das "Handelsblatt" berichtete, Zypries halte es für grundsätzlich möglich, ein Gesetz zu Fragen der Verstaatlichung und Enteignung so zu formulieren, dass es keine verfassungsrechtlichen Probleme aufwerfe. Das von Schäuble geführte Innenministerium sehe dagegen einen derartigen Eingriff in die Eigentumsrechte "äußerst skeptisch".


Dazu kann ich nur sagen:

o
L
OL

Wir halten unser Haus sauber!

Ich bin ja gerade auf Wohnungssuche, da sich mein vvermietendes Studentenwerk gemeldet hat und mich gebeten hat, einen Nachmieter für meine ausziehende Mitbewohnerin zu benennen...

Jedenfalls bin ich auf eine Wohnung der GEWOBAG gestoßen und habe den Interessentenbogen ausgefüllt. Doch stößt es mir irgendwie recht sauer auf, dass die Nationalität dort ein Pflichtfeld ist. Zwar bin ich Arier Deutscher, lern auch was Vernünftiges und habe ein regelmäßiges Einkommen und eine Familie als Bürgen. Trotzdem habe ich drt nur "Warum interessiert Sie das?" angegeben. Mal sehen ob sie darauf eingehen. Es reizt mich im Übrigen sehr, mich unter "Muhhamed Talhawi" oder so zu zu melden.