Freitag, Februar 20, 2009

Ironie im Steuerrecht

Vor ein paar Wochen habe ich mich doch mal dazu durchgerungen, meine Lohnsteuererklärungen zu machen, einmal die für 06, einmal die für 08.

Die aktuelle habe ich der diebischen Elster zukommen lassen (mangels Steuernummer und der mir zu aufwendigen Registrierungsprozesse nur halb-elektronisch), die für 06 mangels Möglichkeit über die üblichen grünen Formulare.

Die Grundlage war im Wesentlichen gleich: Zweimal Ferienarbeit bei dem selben Unternehmen, die das auch schon elektronisch gemeldet hatten, zweimal die einzigen Einkünfte, zweimal nichts anderes angegeben, zweimal weit unterhalb des Grundfreibetrages, zweimal gleichzeitig abgeschickt.

Datum des Elster-Einkommensteuerbescheids: 19. Februar 2009
Datum des "papierenen" Einkommensteuerbescheids: 04. Februar 2009

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