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Sonntag, Dezember 19, 2010

Programmhinweis: Der Tatort zur Partyfrage

Ich bin ja nicht wirklich ein allzu großer Freund des Tatort, aber der von dieser Woche gefällt bisher (ich schaue zeitversetzt) ganz gut. Er setzt sich mit der Hoenig'schen Partyfrage, mit der jeder - angehende - Jurist wohl des öfteren konfrontiert wird.

Der Mörder (da bleibt der Krimi seinem Anspruch treu) steht von Anfang an fest. Ein Mann hat zwei Frauen vergewaltigt und eine davon umgebracht, die zweite überlebte irrtümlich. Bei der Gerichtsverhandlung zeigt sich nur, dass man doch eher einen richterlichen Beschluss hätte einholen sollen, bevor man den mutmaßlichen Täter abhört und dabei sein Geständnis belauscht. Das Tonband ist unverwertbar und der Angeklagte wird freigesprochen.
Der Tatort zeigt dann die verschiedenen Beteiligten, wie sie mit der Situation umgehen. Da ist das traumatisierte Opfer, dass seitdem unter Panikattacken leidet und sich die Arme aufschlitzt.
Da sind ihre Eltern, die sich gegenseitig Vorwürfe machen. Die Familien, Nachbarn und Fußballkumpel, die eine Bürgerwehr gründen und Warnplakate aufhängen. Der Vater des Täters, der immer zu ihm gehalten hat, auch wenn er damit selbst gesellschaftlich verabscheut wurde.
Da ist die Anwältin, die ihr Mandat niederlegt, nachdem das überlebende Opfer verschwunden ist und er die Frage nicht beantwortet, ob er was damit zu tun hat. Und die trotzdem in der Tiefgarage überfallen und zusammengeschlagen wird.
Und die ermittelnden Kommissare, die sich fragen, ob sie den Verbleib nicht besser aus dem Täter herausprügeln sollen.

Mir gefällt der Tatort auch, weil er sich langsam an die Realität annähert. sehr langsam, aber immerhin gibts weder Einspruch noch "Sie haben das Recht zu schweigen." und sogar der Schönfelder etc stehen so, dass sie der Richter und nicht der Zuschauer sehen kann. ;)

Wer den Tatort nicht gesehen hat, kann das hier noch eine Woche lang tun.

Dienstag, November 30, 2010

Ankauf von Steuer-CD: Kein Beweisverwertungsverbot.

Lang und breit (vgl. hier und hier und hier) war vor einigen Monaten drüber diskutiert worden. Verschiedenen Bundesländern wurden (und werden) CDs zum Verkauf angeboten, auf denen sich "gestohlene" Datensätze mit Kontoinformationen deutscher Kunden in den einschlägigen "Steuersparparadiesen" befinden sollten. Der Kauf der Daten war sehr umstritten. Einzelne Bundesländer haben die CDs gekauft, andere darauf verzichtet. Schon alleine die breite Medienberichterstattung führte dann zu einer wahren Flut an (strafbefreienden) Selbstanzeigen, die mehrere hundert Millionen Euro in die klammen Staatskassen spülten.


Einhellige Meinung war wohl, dass der Ankauf solcher Daten ein "Geschmäckle" haben könnte. Darüber hinaus wurde darüber gestritten, ob sich ein Rechtsstaat solch einen Ankauf leisten kann, darf oder muss. Teilweise ging man auch von einer Strafbarkeit der Steuerbehörden aus, für die man nach langem Suchen eine Grundlage im Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) gefunden haben glaubte.

Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht zum Thema geäußert und eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Darin wurde eine Hausdurchsuchung beanstandet, welche aufgrund der Auswertung einer solchen Steuersünder-CD angeordnet wurde. Das Gericht konnte dahinstehen lassen, ob die Daten der Liechtensteiner Steuer-CD rechtmäßig erlangt wurden oder nicht. Selbst wenn die Daten durch eine strafbare Handlung in den Besitz der Behörden gekommen wären, so bestünde kein Verwertungsverbot in gerichtlichen Strafverfahren.

Vor diesem Hintergrund sind die angegriffenen Entscheidungen nicht zu beanstanden. Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob und inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt oder gegen völkerrechtliche Übereinkommen verstoßen haben. Denn die Gerichte haben für ihre Bewertung, ... solche Verstöße unterstellt. Soweit die angegriffenen Entscheidungen nach Abwägung der verschiedenen Interessen zu dem Ergebnis gelangen, dass die Daten aus Liechtenstein verwendet werden dürfen, ..., ist dies nachvollziehbar und lässt eine verfassungsrechtlich relevante Fehlgewichtung nicht erkennen. Die Verwendung der Daten berührt nicht den absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung. ...
Des weiteren sind Beweismittel, die von Privaten erlangt wurden, selbst wenn dies in strafbewehrter Weise erfolgte, grundsätzlich verwertbar, so dass allein von dem Informanten begangene Straftaten bei der Beurteilung eines möglichen Verwertungsverbotes von vornherein nicht berücksichtigt werden müssen.

Damit scheint zumindest der tatsächlich relevante Teil der Diskussion beendet zu sein.

Mittwoch, November 24, 2010

Heute mal Strafrecht

So, heute mal ein paar wild herausgegriffene Links zum Thema Strafrecht (Man muss ja für Popularität sorgen)

  • Zum Thema Wirtschaftskriminalität, Internetkriminalität, Vorratsdatenspeicherung ViaJura.
  • zur Kriminalisierung weiter Teile der Mainstream-Pornographie (->"barely legal", also Darsteller die wie Teenager aussehen) durch die EU und "Brüssel als Sündenbock" Pornoanwalt
  • zu löffelweise Koks beim Verräterzeugen Hoenig (Hoenig ist der Anwalt, der konsumiert nur Caffé)
  • zum rechtsbeugenden Richter Gaspedal Burhoff.
  • zur Verurteilungsrate bei der Körperverletzung im Amt gegenüber der "normalen" Körperverletzung Henning Müller

Dienstag, März 02, 2010

Vorratsdatenspeicherung gekippt

Mal wieder ein kurzes Lebenszeichen hier:

Die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form verstößt gegen Grundrechte und ist daher nichtig. Das BVerfG gab den gegen die entsprechenden Gesetze gerichteten Verfassungsbeschwerden statt. Die Bisher gespeicherten Daten müssen gelöscht werden. Eine Vorratsdatenspeicherung ist aber grundsätzlich möglich, sofern sie sich an die im Urteil gemachten Vorgaben hält.

Meine erste Einschätzung: Ich hatte eine "Ja, aber..."-Entscheidung vorhergesagt. Also "Die VDS ist zulässig, solange die Daten sicher sind und nur zur Aufklärung oder Verhinderung schwerer Straftaten benutzt werden". Jetzt wurde es eine "Nein, aber..." Entscheidung. In der Sache ändert das nicht allzu viel, die Vorratsdatenspeicherung kann trotzdem erfolgen, wenn auch erst in ein paar Wochen/Monaten. Aber indem das BVerfG die derzeitigen Gesetze vollständig kassiert, ist der Warnschuss doch noch erheblich lauter geworden. Ich hätte mir zwar ein klares, uneingeschränktes "Nein" gewünscht, allerdings wäre das für die Richter nur schwer möglich gewesen, ein Streit mit der EU um Kompetenzen wäre vorprogrammiert gewesen.

Daher ist die Entscheidung in der jetzigen Situation wohl das Beste, was von Seiten des Verfassungsgerichts möglich war. Und die Überlegungen von Seiten der EU, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu überdenken, werden im Hinblick auf diese Entscheidung wohl auch weitergehen.


Die Entscheidung des BVerfG findet sich hier.
Die etwas verständlichere Pressemitteilung gibt es dort.
Leider gibt es die Pressemitteilung derzeit noch nicht auf Englisch.

Sonntag, September 13, 2009

Freiheit statt Angst

Die Freiheit statt Angst-Demo gestern war im Allgemeinen eine recht ruhige Demo, während des Verlaufs hat sich die Polizei merklich im Hintergrund gehalten, stand eigentlich wirklich nur an den Kreuzungen zum Absperren. Das fand ich sehr positiv.

Fast schon natürlich kam aber auch diese Demo nicht ohne Rangeleien und Festnahmen aus. In diesem Kontext berichtet Fefe (via taz) von einem Polizeiübergriff, bei dem ein realtiv unauffälliger Passant militanter Störer ohne erkennbaren Grund vom Fahrrad gezerrt wurde, wobei die entstehende Rangelei in einer gebrochenen Nase gipfelte. Stein des Anstoßes war (laut Fefe) eine versuchte Anzeige des Radfahrers gegen einen anderen Polizisten.



In diesem Kontext frage ich mich mal wieder,
  1. ob die Polizei ihre Videotapes eigentlich auch zur Ermittlung gegen ihre eigenen Einsatzkräfte einsetzt
  2. was eigentlich gegen eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte spricht
  3. warum bei Youtube das bei dem Vorfall entstandene Video wiederholt geflaggt wurde:
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    Zur vereinfachten Analyse der Nutzerstruktur und um unseren Service zu verbessern hinterlassen Sie hier bitte ihre Identifikationsdaten.
Update:
Um die Wortwahl von Udo zu übernehmen: “Man muss gar nicht ins Handbuch der Polizeitaktik sehen, um festzustellen: mustergültiger Einsatz. Weiter so.”(lawblog)

Update 2: Einem Kommentator im lawblog (#23) folgend, habe ich eine Protestmail an Herrn Dr. Körting geschrieben: berlin.de/sen/inneres/leitung/index.html. Mal sehen ob da was rauskommt.

Update 3: Nach einer Strafanzeige von RA Richter gibt es mittlerweile auch eine Pressemitteilung der Polizei. Mal sehen, wie sich die dann in den "Polizeibericht"-Spalten der Printmedien liest.

Samstag, Januar 17, 2009

Super Service (2)

Manche japanischen Versandhäuser bieten - sofern die Sendungen ankommen - einen echt tollen Service:

BODYLINE special campain now! You do not need to pay tax!
According to statistics, there are 5% package will be required to pay tax and submit IDS and SSN # by US custom or other identification number by custom in other countries. If you are urgent, you can pay it. If you are not urgent, reject the package please. The package will return us. We will send it again, the round delivery fee and redelivery fee will be paid by BODYLINE. You will not pay any extra fee. We only resent once. After that you should pay tax.
Später im Verlauf der Bestellung wird man dann noch gefragt, ob die Bestellsumme in der Rechnung halbiert werden soll.
Im Hinblick auf § 370 AO habe ich das dann doch gelassen... ;)

Wobei ich mich gerade frage, inwieweit auch das erste Verhalten steuerstrafrechtlich sanktioniert werden kann.

Mittwoch, Januar 14, 2009