Freitag, Februar 20, 2009

Super Service (3)

Die Geschichte hat mich schlussendlich vom globalisierten Onlinehandel kuriert...

Nachdem mein Express-Paket schlussendlich doch noch ankam, folgte dem einige Tage später ein Brief von der DHL. Darin enthalten aber keine Antwort auf meine Reklamation, nein eine Rechnung. Ich solle doch bitte einen Betrag von 40,88 an sie zahlen, auf welches Konto auch immer. Grund: EUST uund ZOLLEU plus Provision.
Anbei ein recht kruder elektronischer Bescheid des Hauptzollamts mit seltsamen hinzurechnungen und noch seltsameren Bewertungsgrundlagen (selbst mit der Hinzurechnung stimmten die Zahlen nicht)
Zur Erinnerung: Der Warenwert betrug 40€, der Versand 21, insgesamt 61€

Auf meine Email an die Post kam erstmal keine Reaktion, das danach angeschriebene Hauptzollamt meinte, der Bescheid sei fehlerhaft und ich solle doch Einspruch einlegen. Gesagt getan.

Wochen später dann die Antwort der Post-Reklamation: Der Bescheid sei korrekt, weil:
Der Absender hatte zwar den Warenwert angegeben, nicht aber die Versandkosten, also wurde dafür ein Durchschnittabetrag von ca 86€ angesetzt, den es angeblich kostet, ein dünnes Tütchen per Luftpost von Japan nach Europa zu schicken. Und dieser Durchschnittswert werde mitverzollt und -steuert.

Einen Einspruch könne die DHL nur einlegen, wenn
eine Handelsrechnung des Absenders vorgelegt wird, auf welche die tatsächlichen Frachtkosten ersichtlich sind. Zudem benötigen wir diese vom Absender berichtigte Invoice zwingend im Original.
Lustig, wenn man nur eine Email-Rechnung hat.

Auf die zweite Reklamation, dass selbst bei unterstellter Richtigkeit kein Zoll anfallen dürfte, und ich daher selber Einspruch eingelegt habe erkennt man auch bei der Post:

wir stimmen Ihrer Aussage zu, wonach hier kein Zoll hätte anfallen dürfen. Die Freischreibungsgrenze wurde im Dezember 2008 auf 150 Euro für den Zollwert erhöht. (...)
Wir werden die Zölle und die Vorlagenprovision über unsere Buchhaltung stornieren lassen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir aus betriebswirtschaftlichen Gründen von einer Neuausstellung der Rechnung absehen.

Klar. Da darf ich erst den Menschen ewig nachrennen, und dann soll ich mir meine Rechnung auch noch selber schreiben? Über einen richtigen Betrag, den es wegen des von mir eingelegten Einspruchs so gar nicht gibt?

Der nächste Schritt: Gestern war der Briefkasten außergewöhnlich voll. Neben einem korrigierten Bescheid vom Zollamt kam auch eine Mahnung der DHL.
Lustig ist jetzt nur:
Das Zollamt will mir die (von der Post ausgelegten und) zuviel bezahlten Steuern erstatten.

Das heißt also: Ich werde der Post schreibenunter Bezugnahme Ihrer Mahnung vom 19. Februar und meines vorherigen Email-Verkehrs mit der Abteilung Faktura/Reklamationsmanagement darf ich Ihnen mitteilen:

Gegen den Bescheid vom 14.01.2009 habe ich Einspruch eingelegt. Daher erlaube ich mir, Ihre Rechnung/ Mahnung auf die laut am 19.02.2009 eingegangenem Einfuhrabgabenbescheid festgesetzten € 11,53 zu kürzen und diesen Betrag auf das in der Mahnung angegebene Konto zu überweisen. Für die Erstattung des Restbetrages wenden Sie sich bitte direkt an das Hauptzollamt Frankfurt/Main, Hahnstraße 68 – 70, 60528 Frankfurt a. M.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn ich aus betriebswirtschaftlichen Gründen von einer postalischen Zustellung absehe.

Und dann einfach mal schaun, was passiert xD

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