Mittwoch, Oktober 13, 2010

Gesetzgebungsoutsourcing bei Telepolis

Nur ein kurzer Hinweis:

Die Telepolis war auch auf der Tagung zum Thema Gesetzgebungsoutsourcing (siehe auch hier) und hat darüber geschrieben. Das Fazit:

Zu glauben, dass eine berufsrechtliche Regelung eine effektive Maßnahme sei, um ungewollte Einflussnahme auf Gesetzestexte zu unterbinden, ist freilich naiv. Wer also kontrolliert die Mitarbeit der Kanzleien an Gesetzen und klopft die Beteiligten systematisch auf Interessenkonflikte ab? Die [extern] Antwort gibt die Bundesregierung selbst: "Es ist Verpflichtung der Auftragnehmer, die Einhaltung standesrechtlicher und gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten." Die beauftragte Kanzlei soll also selbständig nach Interessenkonflikten suchen, auf diese hinweisen und gegebenenfalls von ihrem Mandat, und damit einem lukrativen Auftrag, zurücktreten. Ein derartiger Fall ist bisher im Zusammenhang mit Gesetzgebungsoutsourcing allerdings noch nicht bekannt geworden.

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