Sonntag, Januar 18, 2009

Kinderschänderraubmordkopierer werden rausgefiltert

Zum Thema "Kinderporno-Filterung im Internet" und den nachfolgenden Filterwünschen äußert sich Thomas Knüwer im Handelsblatt-Weblog. In den Kommentaren dazu wurde wieder einmal auf unser Reparaturorgan Bundesverfassungsgericht verwiesen, das die übermäßige Einschränkung von Grundrechten schon korrigieren wird.

Ich persönlich mag aber den "neuen Ton" des Gerichts überhaupt nicht. In Zeiten, in denen bei Polizeikontrollen standardmäßig Speichelproben "erbeten" werden und Rechtslehrer den Kernbereichsschutz der Grundrechte dahingehend auslegen, dass der Staat alles darf, solange er den Menschen nicht gezielt ent-würdigt wäre mir ein klares "Bis dahin und nicht weiter" allemal lieber als das "...ist unter den folgenden Voraussetzungen zulässig"...

1 Kommentar:

  1. Die vom BVerfG gewählte Formulierung ist unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung geboten, damit der Gesetzgeber weiß, wie er es richtig machen könnte, denn sofern überhaupt eine verfassungsgemäße Regelung möglich ist, muss ihm das gesagt werden.

    AntwortenLöschen