Mittwoch, November 17, 2010

Der Klassiker - das bayerische Schulkreuz

Im Grunde meines Herzens bin ich ja gerne Bayer.

Da gibt es Kreuze in öffentlichen Gebäuden, Order von (fast) ganz oben. Dann gibt es ein paar Herren in Rot, die haben gesagt: Christlich-jüdische Tradition hin oder her, Kreuze sind Symbole der christlichen Religion und haben in staatlichen Schulen nix zu suchen.
Haben sie doch, wiederum Order von (fast) ganz oben. Aber immerhin hat jetzt der Schulleiter
"nach Unterrichtung des Schulamts für den Einzelfall eine Regelung zu treffen, welche die Glaubensfreiheit des Widersprechenden achtet und die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen aller in der Klasse Betroffenen zu einem gerechten Ausgleich bringt; dabei ist auch der Wille der Mehrheit, soweit möglich, zu berücksichtigen." (Art 7 III BayEUG)


Was das genau heißen soll, man weiß es nicht. Es scheint jedoch leidlich gut zu klappen. Da nimmt ein Regensburger Vater seine Grundrechte in Anspruch, daraufhin wird darüber diskutiert, das Kreuz abgenommen und das katholische Morgengebet einvernehmlich durch eine besinnliche Andacht ersetzt. Und ganz Bayern ist glücklich.

Ganz Bayern? Nachdem die Sache von den Medien publik gemacht wurde, muss sich natürlich der Zweite Bürgermeister Gerhard Weber öffentlich zum Vollhorst (oder besser Thilo) machen:

"Die Frage muss erlaubt sein, ob damit nicht das Gastrecht, das wir Ausländerinnen und Ausländern gerne gewähren, überstrapaziert wird.."
Mein lieber Herr Weber,

muss die Frage nicht eher erlaubt sein, warum Sie den Ausländerinnen und Ausländern vorwerfen, sich an geltendes Recht zu halten - übrigens genau das Recht, dem Sie die Treue geschworen haben? Und wie wollen wir den hier anwesenden "Gästen" erklären, dass sie sich doch bitte an die hier geltenden Regeln und Gesetze zu halten haben, wenn Sie ihnen dann genau das vorwerfen. Oder gibt es in Bayern Gesetze und "Gesetze" - die einen sind wichtig, die andern eher so pro forma?


Zur juristischen Aufarbeitung siehe beim juristischen Gedankensalat zur Religionsfreiheit und das zum Urteil des BVerfG passende Urteil des EGMR, das nicht ganz so verstaubt ist, im Verfassungsblog.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen