Dienstag, November 02, 2010

Studentische Selbstverwaltung verklagt die HU

So, morgen steht vielleicht mein erster VG-Prozess an, wenn auch nur als Zuschauer.

Die Sache wäre: Gruß./. Humboldt-Universität zu Berlin

Passiert ist laut Referent_innenRat (gesetzlich: AStA) folgendes:

Bei der Wahl für das "Vizepräsident_innenamt für Haushalt" (Was auch immer ein Innenamt sein soll) seien die Stimmzettel der Vertreter der Studierenden im Konzil besonders gekennzeichnet worden. Der daraufhin eingelegte Widerspruch wurde mit der Begründung abgelehnt, nur so sei ein (theoretisch denkbarer) Wechsel auf das Amt der Vizepräsidentin für Studium und Internationales möglich. Für diesen Posten sieht § 34 der Wahlordnung der Humboldt-Universität zu Berlin eine gesonderte Kennzeichnung der Stimmzettel vor, da dieses Mitglied mindestens eine studentische Stimme erhalten muss. Meine Kommilitonen halten das Wechsel-Argument für vorgeschoben. Sie erblicken in dieser Regelung wohl eine Ausnahe (nur) für den VPSI und sehen daher den Grundsatz geheimen Wahl verletzt. Dies wollen sie gerichtlich feststellen lassen und eine Wiederholung der Wahl erreichen.

Ich bin noch unentschlossen, ob ich mir den Prozess ansehe. Einerseits bin ich natürlich fachlich interessiert, da ich es bisher noch nicht zum VG geschafft habe. Zudem ist natürlich die Teilhabe an der Gerichtsöffentlichkeit eine vornehme demokratische Aufgabe.
Jedoch ruft der RefRat die Studiedenden zu zahlreicher Anwesenheit auf, da das
"dem Verwaltungsgericht deutlich macht, dass hier nicht aus Versehen Unstimmigkeiten aufgetreten sind, sondern, dass der [Wahlvorstand] vorsätzlich gehandelt hat und dies unzulässig war."
Nun kann man sich natürlich fragen, inwieweit der Anzahl der Zuschauer eine Indizwirkung für den Vorsatz des Wahlvorstandes und der Unzulässigkeit der Handlung beizumessen ist. Soll (nach der Parallelwertung der Laiensphäre) damit einfach nur unzulässiger Druck auf das Gericht ausgeübt werden, so wird sich das Gericht davon (hoffentlich) unbeeindruckt zeigen. Ich mag jedoch die "linke Propaganda" nicht. Ohne, dass ich die Vorgänge bewerten möchte (dazu habe ich zu wenig mitbekommen) finde ich, dass in gerichtlichen Auseinandersetzungen das Augenmerk auf den rechtlichen Argumenten und nicht auf der Anzahl der Zeugen oder gar der Zuschauer liegen muss. Ob "wir" die haben - ich bin gespannt.

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