Donnerstag, Dezember 09, 2010

Tschechischer Penistest an Asylbewerbern

Man mag es kaum glauben, aber Spiegel online ist ja ein seriöses Medium.

Angeblich hatte Tschechien bis Anfang des Jahres ein besonderes Testverfahren für homosexuelle Asylbewerber. Wer demnach behauptete, aufgrund seiner sexuellen Orientierung verfolgt zu werden, der musste eine "freiwillige"sogenannte "phallometrische Untersuchung" über sich ergehen lassen.

Dabei wurde dem Asylbewerber heterosexuelle Pornographie geszeigt und der Blutfluss in seinem Penis gemessen. Wer eine Erektion bekam, war dann offenbar nicht schwul und verfolgt genug.

Diese Praxis wurde im aktuellen Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zum Thema Homophobie, Transphobie und Disktiminierung aufgrund sexueller Orientierung und sexueller Identität kritisiert (leider nur auf Englisch verfügbar).


Bekannt geworden ist die Praxis aufgrund eines Beschlusses des VG Schleswig, Beschluss vom 07.09.2009 - 6 B 32/09, (Volltext), mit dem die Abschiebung des Klägers nach Tschechien (als qua Definition sicheres Drittland im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 GG bzw. § 26 a AsylVfG) gestoppt wurde. Aus dem Beschluss:

Vorliegend sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Gewährung von Eilrechtsschutz in Deutschland gegeben, weil der Antragsteller unwidersprochen geltend machen kann, dass er in der Tschechischen Republik einer sexologischen und phallometrischen Untersuchung unterzogen werden soll und ein Schriftstück tschechischer Behörden vorlegt, wonach die Weigerung sich einer sexologischen Untersuchung zu unterziehen, die Beendigung des Asylverfahrens nach sich ziehen kann. Nähere Einzelheiten zur Durchführung einer solchen sexologischen und phallometrischen Untersuchung sind in diesem Eilverfahren ebenso wenig bekannt geworden, wie Erkenntnisse über die Eignung einer solchen Untersuchung zur Feststellung der vom Antragsteller behaupteten Homosexualität.

Damit steht zur Überzeugung des Gerichts zumindest mit der für dieses Eilverfahren hinreichenden Sicherheit fest, dass der Antragsteller in der Tschechischen Republik einem Zugangshindernis zum Asylverfahren begegnen wird, dessen Menschenrechtskonformität nach dem gegenwärtig überschaubaren Sachstand mindestens sehr zweifelhaft erscheint.


Ich weiß gar nicht, wo ich zuerst anfangen soll.

Bei der offensichtlichen Ungeeignetheit dieser Maßnahme? Bei der Tatsache, dass nicht jeder heterosexuelle in dieser Drucksituation "einen hoch bekommt", andererseits auch verfolgte Schwule von Hetero-Pornos erregt werden können?
Bei der Frage, ob sich vor den angeblich lesbischen Asylbewerberinnen der Beamte auszieht und dann eineScheidenschleimuntersuchung erfolgt?
Oder bei der Frage, wie "freiwillig" und "selbst gewünscht" diese Tests sind, wenn sie in einer Situation gefordert werden, wo es bei negativem Ausgang um Leben und Tod geht.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen