Dienstag, Dezember 07, 2010

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.

Inspieriert von der Vielleicht-mal Kollegin Rueber überprüfe ich hier auch mal ein Sprichwort. Dieses hier ist von Tucholsky:

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.


Das OLG Hamm sagt dazu folgendes:

In dem jetzt vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Rechtsstreit rodelte der Kläger im Januar 2009 auf einer Nebenstrecke im Stadtpark und stürzte an dem unteren Ende des Hanges. An dieser Stelle war der Hang durch einen mit einer Mauer abgefangenen Absatz zu einem tiefer liegenden Weg durchbrochen.

Seine gegenüber der beklagten Stadt geltend gemachte Schadensersatzklage blieb jedoch ohne Erfolg. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm bestand schon keine abhilfebedürftige Gefahrenquelle, weil das Gelände nicht als Rodelfläche, sondern als Park konzipiert und mit Mauerabgrenzungen versehene Wege dort nicht untypisch seien. Den Kläger träfe zudem ein überwiegendes Mitverschulden. Er hätte nicht darauf vertrauen dürfen, dass jeder Hang durchgängig befahrbar sei. Der Kläger hätte sich vorab von der Eignung als Rodelpiste überzeugen, bei der Abfahrt auf Sicht fahren, seinen Schlitten stets kontrollieren und sich auf Bodenunebenheiten einstellen müssen.


Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 3. September 2010 – I-9 U 81/10


Ergebnis: Das Sprichwort stimmt.

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