Mittwoch, Februar 04, 2009

Schäüble bemerkt Verfassungswidrigkeit

Innenminister Schäuble fürchtet, dass der aktuelle Krisenplan verfassungswidrig ist:

Nach Angaben aus Koalitionskreisen gibt es erhebliche Bedenken, ob eine Verstaatlichung und mögliche Enteignung von Bank-Aktionären mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Das "Handelsblatt" berichtete, Zypries halte es für grundsätzlich möglich, ein Gesetz zu Fragen der Verstaatlichung und Enteignung so zu formulieren, dass es keine verfassungsrechtlichen Probleme aufwerfe. Das von Schäuble geführte Innenministerium sehe dagegen einen derartigen Eingriff in die Eigentumsrechte "äußerst skeptisch".


Dazu kann ich nur sagen:

o
L
OL

3 Kommentare:

  1. Die Möglichkeit der Enteignung und Vergesellschaftung sind in Arte. 14 III, 15 GG ausdrücklich vorgesehen. Weshalb also die Erheiterung?

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  2. Weil der Herr S. im allgemeinen eher selten über die Verfassungsmäßigkeit von neuen Gesetzen nachdenkt...

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  3. Richtig, jetzt ist mir der Humor aufgegangen.

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